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Hessisches Finanzgericht   v. - 2 K 155/13 EFG 2015 S. 1613 Nr. 19

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Ausbildung zum Rettungshelfer als Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG

Leitsatz

  1. Die Ausbildung eines Kindes zum Rettungshelfer im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres stellt keine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes vom dar.

  2. Voraussetzung für eine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG ist, dass die Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgangs erlernt und der Ausbildungsgang durch eine Prüfung abgeschlossen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1613 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2015 S. 3147
PAAAE-98721

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Hessisches Finanzgericht v. 21.05.2015 - 2 K 155/13

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