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FG München Urteil v. - 2 K 467/14

Gesetze: AO § 119 Abs. 1, AO § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3a, EStG § 10 Abs. 2, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 10 Abs. 4, EStG § 10 Abs. 4a

Rechtsschutzbedürfnis

Klage gegen hinsichtlich beschränkt abzugsfähiger Vorsorgeaufwendungen vorläufig erlassenen Einkommensteuerbescheid

Leitsatz

1. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Steuerbescheid in dem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, diese Streitfrage sich in einer Vielzahl im Wesentlichen gleichgelagerter Verfahren (Massenverfahren) stellt und bereits ein nicht von vornherein aussichtsloses Musterverfahren beim BVerfG anhängig ist.

2. Hinsichtlich des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen sind Verfahren beim BVerfG anhängig. Die Klägerin kann die Klärung der Streitfragen in den Musterverfahren abwarten, ohne dadurch unzumutbare Rechtsnachteile zu erleiden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAE-98703

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 10.02.2015 - 2 K 467/14

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