Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2014

3. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77382-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64563-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2014 (3. Auflage)

III. Tarifanwendungen

1. Allgemeines

Bei der Einkommensteuerberechnung sind zwei Tarife zu unterscheiden:

Der jeweils anzuwendende Tarif ist grundsätzlich von der Veranlagungsform abhängig.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
-
Zusammenveranlagung:
(immer) Splittingtarif
-
getrennte Veranlagung:
(immer) Grundtarif

Beispiel

Ein lediger Steuerpflichtiger hat für den VZ 2014 ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 €. Für den Steuerpflichtigen ist für den VZ 2014 eine Einzelveranlagung durchzuführen. Die tarifliche Einkommensteuer lt. Grundtabelle beträgt 12.782 €.

Wenn dieser Steuerpflichtige am heiraten würde, wäre für den VZ 2014 eine Zusammenveranlagung durchzuführen. Hat seine Ehefrau kein zu versteuerndes Einkommen, würde die tarifliche Einkommensteuer bei einem unveränderten zu versteuernden Einkommen von 50.000 € für den VZ 2014 insgesamt 8.090 € betragen. Durch die Hochzeit ergibt sich mithin eine Steuerersparnis von (12.782 € ./. 8.090 €) = 4.692 €.

1.1 Tarifaufbau

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsnorm
2012
2013
2014
Grundfrei-
betrag
8.004 €
8.130 €
8.354 €
Tarifzone I
von 14 % bis 23,97 %
von 8.005 € bis 13.469 €
von 14 % bis 23,97 %
von 8.130 € bis 13.469 €
von 14 % bis 23,97 %
von 8.354 € bis 13.469 €
Tarifzon...