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FG Münster Urteil v. - 9 K 3230/14 E EFG 2015 S. 1534 Nr. 18

Gesetze: EStG § 33a Abs 1 S 4, EStG § 33a Abs 1

Unterhaltsleistungen

Geringes Vermögen bis zu 15.500 €

Leitsatz

Eigenes, nicht nur geringfügiges Vermögen im Sinne des § 33a Abs. 1 S. 4 EStG liegt vor, wenn das Nettovermögen 15.500 € nicht überschreitet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1534 Nr. 18
GStB 2015 S. 318 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2015 S. 2410
AAAAE-98094

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FG Münster, Urteil v. 10.06.2015 - 9 K 3230/14 E

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