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IWB 15/2015 S. 552

Tschechien | Kontrollmeldungen ab 2016

[i]Neue Meldepflichten ab dem 1. 1. 2016Für Zeiträume ab Januar 2016 müssen in Tschechien künftig Kontrollmeldungen abgegeben werden, soweit Leistungen mit Besteuerungsort im tschechischen Inland ausgeführt werden. In dieser Meldung sind bestimmte Daten aus den Eingangs- und Ausgangsrechnungen aufzuführen. So soll die tschechische Finanzverwaltung diese Informationen mit den Angaben von Lieferanten und Kunden abgleichen können.

Hinweis:

Unternehmer, die von der Abgabepflicht für die Kontrollmeldungen betroffen sind, sollten möglichst umgehend ihre Vorkehrungen treffen. Die Meldung ist spätestens 25 Tage nach Ende des jeweiligen Kalendermonats – erstmals also am – abzugeben. Die Sanktionen [i]Es drohen für jeden individuellen Verstoß spürbare Geldbußenim Zusammenhang mit dieser Meldung sind streng: Wenn von den Finanzbehörden aufgedeckte Unstimmigkeiten nicht...

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