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IWB Nr. 15 vom Seite 574

Die nationale Gruppenbesteuerung in Italien

Wichtige Änderungen für aus dem EU-Ausland kontrollierte Gesellschaften

Dr. Siegfried Mayr und Dr. Robert Frei

Die italienische Gruppenbesteuerung ist EU-rechtswidrig. Im Zuge der Steuerreform werden die Bestimmungen jetzt angepasst. Ab dem wird eine Gruppenbesteuerung zwischen italienischen Gesellschaften oder italienischen Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften, die im EU-Ausland oder in einem EWR-Staat gehalten werden, auch dann zur Gruppenbesteuerung zugelassen, wenn sie nicht von einer italienischen Holding gehalten werden. Daraus ergeben sich neue Chancen für ausländische Gruppen mit Italien-Aktivitäten. Die Veröffentlichung des Durchführungsgesetzes im Amtsblatt wird kurzfristig erfolgen.

I. Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung

[i]EuGH, Urteil vom 12. 6. 2014 - Rs. C-40/13 NWB XAAAE-67736 Der u. a. entschieden, dass die niederländischen Bestimmungen über die Gruppenbesteuerung im Bereich der Körperschaftsteuer gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) verstoßen, weil nach niederländischem Recht die konsolidierende Muttergesellschaft in den Niederlanden ansässig sein muss, während eine Gruppenbesteuerung in den Niederlanden ausgeschlossen ist, wenn nur die Tochtergesellschaften dort ihren Si...

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