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USt direkt digital Nr. 15 vom Seite 8

BMF: Kein Ausschluss von Bauleistungen an Betriebsvorrichtungen

Matthias Trinks

Das Thema Bauleistungen bleibt auch im Jahr 2015 brisant. Mit hat das BMF das mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Danach konnten an Betriebsvorrichtungen keine Bauleistungen mit Steuerschuld­umkehr vorgenommen werden. Ob das Schreiben in der Praxis zu mehr Rechtssicherheit führt, darf nachdrücklich bezweifelt werden.

A. Aufreger Nichtanwendungserlass

Der Nichtanwendungserlass ist in Berufspraxis und Wirtschaft sicher eines der größten steuerlichen Ärgernisse. Im Bereich der Umsatzsteuer kommt es jedoch nur sehr selten zu Nichtanwendungserlassen. So sind – soweit ersichtlich – nach 2007 überhaupt nur vier echte Nichtanwendungserlasse ergangen. Allerdings hat das BMF bei den Verfügungen auch keine gute Quote: Von den letzten acht Verfügungen sind heute nur noch drei in Kraft. Indes scheint die Verwaltung die Erlasse teilweise ohnehin nur zu nutzen, um kurze Zeiträume bis zu einer Gesetzesänderung zu überbrücken. Im aktuellen Fall hat sich die Verwaltung damit aber wohl verkalkuliert.

B. Verwaltungsmeinung zweifelhaft

Mit vermeintlicher großer Klarheit stellt...

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BMF: Kein Ausschluss von Bauleistungen an Betriebsvorrichtungen

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