Wirtschaftsrecht für Betriebswirte
8. Aufl. 2015
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11. Klausurtechnik und Fallbearbeitung
11.1 Die Arbeitsweise
11.1.1 Einführung
Klausuren (und Hausarbeiten) für Scheine und Examina in juristischen Fächern − das gilt für BGB, Handels- und Gesellschaftsrecht, aber auch andere juristische Fächer wie etwa Arbeitsrecht − bestehen in aller Regel aus mindestens einem „Fall", den es zu lösen gilt.
Zur Lösung von Fällen verwenden Juristen eine bestimmte Technik, deren (wenigstens ansatzweise) Beherrschung die Dozenten und Korrektoren normalerweise auch von Betriebswirten erwarten, die sich mit Rechtsfällen auseinander setzen. Es genügt nicht, an eine Rechts-Klausur wie an eine BWL-Klausur oder einen Deutschaufsatz heranzugehen.
Was ist zu tun, wenn man einen Fall vor sich hat?
Zunächst einmal sollten wir uns zweierlei klarmachen:
1.: Was im Fall steht, das ist auch so.
Der Fall gibt einen (wirklichen oder erfundenen) Sachverhalt aus dem Leben objektiv wider. Wir müssen es hinnehmen, selbst wenn es uns noch so ungewöhnlich und unsinnig erscheint.
Auch dann sind die Fälle nicht unbedingt lebensfremd. Streit − und damit einen juristisch zu lösenden Fall − gibt es im Leben ja meist nicht dann, wenn alle Beteiligten sich „normal" verhalten, sondern häufig...