Fallsammlung Einkommensteuer
18. Aufl.
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitel 5: Sonderausgaben
Fall 40
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten
Sachverhalt:
A ist schon seit Jahren von seiner Ehefrau B geschieden; beide sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. A hat sich im Jahr 03 verpflichtet,
9 600 € Unterhalt jährlich zu zahlen,
18 000 € Unterhalt jährlich zu zahlen. B hat in beiden Fällen ihre Zustimmung zum Sonderausgabenabzug beim Geber erteilt.
wie a), B beschränkt ihre Zustimmung im Einvernehmen mit A jedoch auf einen Betrag von 7 200 €.
wie a), B gibt ihre Zustimmung nicht. Der Bruttoarbeitslohn von B beträgt 4 000 €.
wie a), B hat ihre Zustimmung im Jahr 01 gegeben.
wie e) mit dem Unterschied, dass A in seiner Steuererklärung 03 nur 7 000 € Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben geltend macht, obwohl er 9 600 € tatsächlich bezahlt hatte.
wie b), allerdings zahlt A an die geschiedene Ehefrau zusätzlich zu den Unterhaltsleistungen als Versicherungsnehmer auch die Basiskranken- und Pflegeversicherungsleistungen für B i. H. von 200 € monatlich.
wie g), B gibt ihre Zustimmung zum Realsplitting nicht.
Aufgabe:
Wie sind die gezahlten Unterhaltsleistungen jeweils zu behandeln?
Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union...BGBl 2014 I 2417