Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

20. Wie werden Bauleistungen gegenüber dem Finanzamt erklärt?

Bauleistungen, bei denen es zum Übergang der Steuerschuldnerschaft kommt, müssen gleichsam durch den Leistenden, wie durch den Leistungsempfänger erklärt werden.

I. Leistender

Im Rahmen der Voranmeldung müssen erbrachte Bauleistungen in Zeile 40 / Feld 60 gemeldet werden. In der Jahreserklärung erfolgt ein Eintrag in Zeile 52 / Feld 209 der Anlage UR.S. 32

II. Leistungsempfänger

Der Leistungsempfänger hat die Umsätze in Zeile 52 / Felder 84, 85 des Umsatzsteuer-Voranmeldungsvordrucks zu melden. In der Jahreserklärung sind Zeile 26 / Felder 877, 878 der Anlage UR zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu verwenden. Die abzugsfähigen Vorsteuerbeträge aus der Steuerschuldumkehr werden in Zeile 59 / Feld 67 der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. Zeile 66 / Feld 467 der Umsatzsteuer-Jahreserklärung eingetragen.

III. Voranmeldungszeitraum

Für bauleistende Unternehmer ist – analog zur Grundregelung – das Kalenderquartal der Voranmeldungszeitraum. Bei einem Erstattungsanspruch von mehr als 7.500 € im Vorjahr besteht die Möglichkeit, den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum zu wählen. Alternativ kann der Unternehmer in Erstattungsfällen die Befreiu...