Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

10. Lohnt sich die Rückabwicklung von Umsatzsteuer-Festsetzungen?

Für Altfälle bis zum bleibt eine unrichtige Steuerschuldumkehr nur unbeanstandet, wenn Leistender und Leistungsempfänger daran festhalten. Für den Leistungsempfänger kann die Feststellung der zu Unrecht erfolgten Steuerschuldumkehr interessant sein, weil er so einen Anspruch auf Erstattung der fehlerhaft abgeführten § 13b-Umsatzsteuer erhält. In diesem Fall muss die Umsatzsteuer nachträglich gegen den Leistenden festgesetzt werden. Je nach der ursprünglichen Leistungsbeziehung kann der Leistende seine neue Umsatzsteuerschuld nachträglich zum Entgelt vom Leistungsempfänger fordern. Das Verfahren regelt § 27 Abs. 19 UStG.S. 22

Im Regelfall werden die Steuerbeträge durch das Berichtigungsverfahren nur verschoben, ohne dass es insgesamt zu Mehr- oder Minderbelastungen kommt. Aus diesem Grund kann der Leistende unter den gesetzlichen Voraussetzungen seinen Anspruch auf Nachentrichtung der Umsatzsteuer gegen den Leistenden an das Finanzamt abtreten (§ 27 Abs. 19 Satz 3-4 UStG). In dem Fall würde eine zutreffende Besteuerung ohne zusätzlichen Geldfluss erreicht.

Einen Anreiz für die Durchführung der Änderung nach § 27 UStG kann der Leistungsempfänger aufgrund der Verzinsung der Ste...