Höchstbetragsberechnung nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 RechVersV bei
Rückversicherungsunternehmen – Spartenbezogener oder
anlagenbezogener Ausweis der Atomanlagenrückstellung für Sach- und
Haftpflichtversicherung
Leitsatz
Der Höchstbetrag der Atomanlagenrückstellung eines Rückversicherungsunternehmens nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über
die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) ist mit der Summe aus Schadens- und Haftpflichtversicherung der
höchstversicherten Anlage und nicht durch Addition des jeweiligen Höchstbetrages der versicherten Risiken aus beiden Sparten
zu ermitteln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2015 S. 1746 Nr. 20 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2016 S. 115 MAAAE-96295
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 09.02.2015 - 6 K 2167/12 K
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