Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Geldanlagen von
Freiberuflern
Leitsatz
Zwar können auch Freiberufler grds. gewillkürtes BV bilden. Dies gilt für Geldgeschäfte aber nur, wenn dafür ausschließlich
betriebliche Gründe maßgeblich sind.
Sollen Geldanlagen als gewillkürtes BV eines Freiberuflers behandelt werden, sind an den Nachweis der Betriebsbezogenheit
strenge Anforderungen zu stellen.
Geldgeschäfte, die ihrer Art nach zu Einkünften i. S. des § 20 EStG führen, können zwar gewerbliche Einkünfte sein, erfüllen
aber regelmäßig nicht die Anforderungen an eine selbständige Tätigkeit i. S. des § 18 EStG.
Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen, Geldgeschäfte ausnahmsweise der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind.
Fundstelle(n): BB 2015 S. 1520 Nr. 25 StBW 2015 S. 769 Nr. 20 CAAAE-96255
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 03.06.2014 - 12 K 39/12
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