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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 20 | Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vermietung an Gesellschafter

Der BFH muss klären, ob bei der Vermietung eines Einfamilienhauses durch eine GmbH an einen Gesellschafter für private Zwecke auch dann bei der Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung die Kostenmiete anzusetzen ist, wenn diese auch von einem ordentlichen, gewissenhaften Geschäftsführer unter keinen denkbaren Umständen zu erzielen gewesen wäre. Das FG Köln hat dies in erster Instanz bejaht, das FG Baden-Württemberg hingegen zu Gunsten betroffener Mandanten verneint.

Lassen Sie uns beginnen mit zwei schwebenden Prozessen, die die Körperschaftsteuer betreffen. Es geht um verdeckte Gewinnausschüttungen. Konkret um den Fall, dass der Gesellschafter einer GmbH von seiner Gesellschaft ein Einfamilienhaus für private Zwecke anmietet. Dann stellt sich die Frage: Ist bei der Prüfung, ob die Vermietung – aus gesellschaftlichen Gründen – verbilligt erfolgt, auf die Kostenmiete abzustellen? Oder auf die ortsübliche Miete?

Das Finanzgericht Köln vertritt die strenge Auffassung: Es komme stets auf die Kostenmiete an. Dabei sei es unerheblich, ob ein potentieller Vertragspartner bereit wäre, über die ortsübliche Miete hinaus höhere Aufwendungen zu übe...

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