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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 09 | Entstrickungsbesteuerung: Kein Verstoß gegen Europarecht

Der EuGH hat ein Vorabentscheidungsersuchen des FG Düsseldorf dahingehend beantwortet, dass eine nationale Regelung, die im Fall der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat vorsieht, dass die mit diesen Wirtschaftsgütern verbundenen stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen, nicht gegen Europarecht verstößt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Steuer auf diese stillen Reserven auf zehn Jahre gestaffelt erhoben wird.

Als Nächstes haben wir ein EuGH-Urteil für Sie ausgewählt. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte Ende 2013 in Frage gestellt, ob die sog. Entstrickungsklausel mit der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Eine nationale Regelung, die im Fall der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat vorsieht, dass die mit diesen Wirtschaftsgütern verbundenen stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen, verstößt nicht gegen Europarecht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Steuer auf diese stillen Reserven auf zehn Jahre gestaffelt erhoben wird.

Das Ausgangsv...

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