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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 02-03 | Bilanzierung: Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode

Bilanzierende Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 5 EStG ermitteln, können gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG für den Wertansatz gleichartiger Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens unterstellen, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht oder veräußert worden sind. Das BMF hat aktuell erstmals die Zulässigkeit der Lifo-Methode (last in – first out) geregelt und erfreulicherweise in einigen Punkten eine unternehmerfreundliche Auffassung vertreten.

Track 02 | Steuerliche Bewertung von Vorräten

In allen offenen Fällen ist das aktuelle – grundsätzliche – Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode anzuwenden. Wie Sie gleich hören werden, hat die Verwaltung ihre restriktive Haltung einerseits bekräftigt. So muss tatsächlich ein Vereinfachungseffekt erzielt werden. Andererseits hat das BMF bei einigen Punkten eine durchaus unternehmerfreundliche Auffassung vertreten. – Bevor wir zu den Details kommen, möchte ich Sie aber bitten – nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Mandanten, die mit dem Thema nicht so vertraut sind –, kurz die Hintergründe zu erläutern: Was ist im...

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