Forderungsmanagment für Steuerberater
2015
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2. Forderungsmanagement
2.1. Begriff und Aufgabe des Forderungsmanagements
32Gesetzgeberische Regelungen allein lösen das Problem von Zahlungsverhalten und Zahlungsmoral nicht. Hinzutreten muss ein Tätigwerden des Steuerberaters: er ist gefordert, ein Forderungsmanagement zu unterhalten.
33Der Begriff Forderungsmanagement (Kredit- bzw. Debitorenmanagement) bezeichnet die Steuerung des Prozesses von der Entstehung einer Forderung bis zu ihrem Eingang in Bargeld.
34Aufgabe des Forderungsmanagements ist es, das Risiko von Forderungs- und damit Liquiditätsausfällen bereits von vornherein zu minimieren, die Kapitalbindungs- und Forderungsausfallkosten zu reduzieren und dadurch die Liquidität zu erhöhen.
35Um das zu erreichen, muss der Honoraranspruch zunächst einmal wirksam entstanden (vgl. 3.), fällig (s. 4.) und einforderbar sein (s. 5.), ggf. gesichert (s. 6.) und danach konsequent durchgesetzt werden (s. 7. und 8.). Ferner ist die Verjährung zu beachten (9.).
2.2. Teilbereiche des Forderungsmanagements
Das Forderungsmanagement lässt sich in folgende vier Teilbereiche gliedern:
2.2.1. Bonitätsprüfung
36Die Bonitätsprüfung bezieht sich auf die rechtlichen sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verh...