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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 236/12

Gesetze: KStG § 17, KStG § 14, AktG § 291 Abs. 1

Körperschaftsteuer: Die steuerliche Berücksichtigung eines Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrages bei der Organgesellschaft erfordert dessen tatsächliche Durchführung

Leitsatz

Zur Durchführung eines Gewinn-/Ergebnisabführungsvertrages gehört die bilanzielle Ermittlung bei der Organgesellschaft, die bilanzielle Erfassung beim Organträger und die tatsächliche Erfüllung der Verbindlichkeit durch die Organgesellschaft.

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 729 Nr. 12
GmbH-StB 2015 S. 293 Nr. 10
NAAAE-95852

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.05.2015 - 6 K 236/12

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