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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 130/14

Gesetze: KN Unterposition 8543 7090 Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1037/2014

Zolltarif: Einreihung von LED-Leuchtmitteln (Retrofit-LED)

Leitsatz

LED-Leuchtmittel in Form einer Glühlampe (Retrofit-LED) mit Schraubsockel, Kondensatornetzteil und LED-Modul sind in die Unterposition 8543 7090 KN (andere elektrische Maschinen mit eigener Funktion, anderweitig weder genannt noch inbegriffen) einzureihen. Es handelt sich nicht um Leuchtdioden im Sinne der Position 8541 40 KN oder um innenverspiegelte Scheinwerferlampen, andere als für zivile Luftfahrzeuge im Sinne der Taric-Warennummer 8539 1000 90 0. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1037/2014 ist weder direkt noch analog anwendbar.

Fundstelle(n):
SAAAE-95846

Preis:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.05.2015 - 4 K 130/14

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