Erfüllungswirkung bei Zahlung an den Abzweigungsempfänger
keine Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind an den Sozialleistungsträger bei Haushaltsaufnahme des Kindes
Leitsatz
1. Der Anspruch auf Kindergeld erlischt auch bei Zahlung an einen Abzweigungsberechtigten.
2. Eine Abzweigung von Kindergeld für ein behindertes Kind an den Sozialleistungsträger gem. § 74 Abs. 1 S. 4 EStG scheidet
aus, wenn die Unterhaltsleistungen des kindergeldberechtigten Elternteils den Betrag des Kindergeldes übersteigen. Davon ist
regelmäßig auszugehen, wenn die selbst keine Grundsicherungsleistungen beziehende, Aufwendungen für den schwerbehinderten
Sohn aus ihrer Hinterbliebenenrente bestreitende Kindergeldberechtigte mit ihrem Sohn in ihrem Haushalt lebt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BAAAE-94349
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.02.2015 - 4 K 180/13
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