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OLG Karlsruhe Beschluss v. - 11 Wx 33/15

Gesetze: FamFG § 69; BGB § 184 Abs. 1; BGB § 2358 Abs. 1; FamFG § 26; BGB § 2229 Absatz 4

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Reichweite der Ermittlungspflicht im Erbscheinsverfahren.

1. Hat ein mitsorgeberechtigtes Elternteil eine Beschwerde in einem Erbscheinsverfahren für das Kind allein eingereicht, kann der andere Elternteil dies auch noch nach Fristablauf genehmigen.

2. Wird die Echtheit eines Testaments bestritten, kann es - neben der Erhebung von Sachverständigenbeweis - geboten sein, Beteiligte und Zeugen anzuhören, um Indizien festzustellen, die für oder gegen die Errichtung der streitigen letztwilligen Verfügung sprechen könnten.

3. Wird die Echtheit von Vergleichsmaterial bezweifelt, das einem Schriftvergleich zugrunde gelegt werden sollen, ist darüber ggf. Beweis - etwa durch Befragung von Zeugen - zu erheben.

4. Die Einstellung eines Betreuungsverfahrens nach Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist kein tragfähiges Indiz gegen das Vorliegen von Testierunfähigkeit, wenn nicht gesichert ist, dass die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei Vollmachtserteilung umfassend geprüft worden ist.

Fundstelle(n):
RAAAE-94241

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.06.2015 - 11 Wx 33/15

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