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FG München Urteil v. - 7 K 1804/13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung von Ehegatten

Leitsatz

1. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt. Gelegentliche Besuche des Ehepartners am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers sowie das Zusammenleben berufstätiger Ehegatten an dem Beschäftigungsort während der Woche führen dabei für sich genommen noch nicht zu einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes.

2. Dagegen verlagert sich i. d. R. der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (, juris, unter Hinweis auf , BFH/NV 2008, 2000; , juris).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAE-93955

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 26.01.2015 - 7 K 1804/13

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