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StBMag Nr. 7 vom Seite 17

Ist die Steuerberatervergütungsverordnung noch zeitgemäß?

Umfrage: Thomas Lillig

Almut Schleifenbaum, 42 Jahre
Steuerberaterin, Fachberaterin
Kanzlei Schleifenbaum
Siegen und Burgstädt
19 Mitarbeiter, 3 Berufsträger

Die StBVV ist ein überprüfbarer Rahmen für komplexe Dienstleistungen. Sie dient dem Verbraucherschutz und verhindert Wildwuchs. Als Steuerberater übernehmen wir eine Aufgabe, die auch gesamtwirtschaftliche Bedeutung hat. Ich finde allerdings, dass wir es uns manchmal etwas zu bequem machen, wenn wir uns zur Bepreisung unserer Leistungen nur auf die Tabellen der Verordnung zurückziehen. Die StBVV erlaubt ganz ausdrücklich auch kreative Abrechnungsformen wie Pauschal- und Stundenhonorare. Allerdings erfolgt die Aktualisierung der Gebührenordnung in zu großen Abständen und sie bildet in Bezug auf moderne Produktions- und Kostenfaktoren auch nicht den technischen Fortschritt ab. Wir dürfen immer noch „Post- und Telekommunikationsaufwendungen“ berechnen. Aber von den ganzen Serverlandschaften, Lizenzen und Portalen, für die wir verpflichtet sind, uns registrieren zu lassen, schweigt sich die Gebührenordnung aus. Also: Ich bin ein klarer Befürworter der StBVV. Ihre Anpassung erfolgt aber in zu großen Sprüngen, die der Mandant dann leich...