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NWB Nr. 27 vom Beilage Seite 19

Die Mindestbemessungsgrundlage im Umsatzsteuergesetz

In welchen Fällen kommt die Mindestbemessungsgrundlage zur Anwendung und wie ist sie zu ermitteln?

Marcus Duscha

Grundsätzlich ist es dem Unternehmer freigestellt, zu welchem Preis er seine Leistungen am Markt anbietet. Handelt es sich bei dem Leistungsempfänger allerdings um eine dem Unternehmer nahe stehende Person, so will der Gesetzgeber im beiderseitigen Interesse vereinbarte unangemessen niedrige Entgelte verhindern. In diesen Fällen legt das Umsatzsteuergesetz für umsatzsteuerliche Zwecke das Entgelt fest, welches mindestens für die Erhebung der Umsatzsteuer anzusetzen ist.

I. Grundsätzliches zur Bemessungsgrundlage

[i]infoCenter „Bemessungsgrundlage“ NWB ZAAAA-41696 Die Bemessungsgrundlage, nach derer die Umsatzsteuer festgesetzt wird, bestimmt sich grds. nach dem Entgelt, welches für eine Leistung (= Lieferungen und sonstige Leistungen) bzw. dem innergemeinschaftlichen Erwerb durch den Unternehmer bestimmt wird. Ob das Entgelt dem objektiven Wert der Leistung entspricht, ist in der Regel unerheblich.

Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Die praktische Konsequenz dieser Aussage soll folgendes Beispiel verdeutlichen:

Beispiel 1

Die Windkraft GmbH (W) aus Magdeburg liefert an die Vestas A.S...

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