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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 27 | Umsatzsteuer: Geschäftsveräußerung bei nur teilweiser Fortführung der Vermietung

Vermietete Gebäudeteile, an denen Teil- oder Wohnungseigentum besteht, können Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sein. Beim BFH ist aktuell die Frage anhängig, ob dies auch bei einzelnen Wohnungen gilt, die Bestandteil eines zivilrechtlich einheitlichen Grundstücks sind. Im Streitfall war ein voll vermietetes Geschäftshaus veräußert worden, der Käufer hatte jedoch nicht alle Mietverträge fortgeführt.

Können Teile einer vermieteten Immobilie – zum Beispiel ein Stockwerk eines Hauses – Gegenstand einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sein? Diese interessante Frage muss der XI. Senat des Bundesfinanzhofs demnächst beantworten.

Im Streitfall wurde ein zu gewerblichen Zwecken vermietetes Geschäftshaus mit zwei Etagen veräußert. Das Mietverhältnis mit dem Nutzer des Erdgeschosses wurde vom Erwerber nicht übernommen. Der Käufer verwendete die Räume für sein eigenes Unternehmen. Die Verträge mit den Mietern im Obergeschoss wurden hingegen fortgeführt.

Der BFH muss klären, ob hinsichtlich der Räume im Obergeschoss eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, weil die Mietverträge durch den Erwerber fortgeführt werden. Das Hessische Fin...

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