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NWB-EV Nr. 7 vom Seite 238

Testamentsvollstreckung vs. Familienstiftung

Gestaltungsmöglichkeiten zur langfristigen Bindung von Familienvermögen

Dr. Rüdiger Werner

Die Rechtsinstitute der Testamentsvollstreckung und der Familienstiftung haben insofern vergleichbare Zielsetzungen, als mit ihrem Einsatz der Wunsch nach der Perpetuierung des eigenen Vermögens und des eigenen Willens verfolgt wird. In vielen Fällen, in denen heutzutage gerne auf die Testamentsvollstreckung zurückgegriffen wird, stellt die Familienstiftung tatsächlich das geeignetere Instrument dar. Darüber hinaus können Testamentsvollstreckung und Stiftung auch miteinander kombiniert werden. So kann dem Testamentsvollstrecker beispielsweise die Abwicklung des Stiftungsgeschäfts übertragen werden. Auch jenseits der Errichtung der Stiftung kann der Testamentsvollstrecker unterstützend tätig werden, indem er etwa als Vollzugsgehilfe der Stiftung agiert oder in den Organen der Stiftung – als Mitglied des Vorstands oder eines zusätzlich einzurichtenden Aufsichtsorgans – mitarbeitet. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die insoweit bestehenden Möglichkeiten.

Kernaussagen
  • Testamentsvollstreckung und Familienstiftung ermöglichen eine langfristige Bindung des Familienvermögens. In vielen Fällen, in denen heutzutage auf das Rechtsinstitut d...

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