Arbeitshilfe Juli 2016

Verwirkung von Aussetzungszinsen allein aufgrund der Dauer des Rechtsbehelfsverfahrens von mehr als 10 Jahren - Zinsfestsetzung verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und gegen die vom EMGR aufgestellten Rechtsgrundsätze

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Ist durch eine überlange Dauer des Verwaltungsverfahrens der Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention eröffnet und lässt sich daraus oder aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG die Rechtsfolge ableiten, ein Bescheid über Aussetzungszinsen werde rechtswidrig und müsse ersatzlos aufgehoben werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB CAAAE-92733