Erlass von Säumniszuschlägen kann im Rahmen einer Verböserung im Einspruchsverfahren rückgängig gemacht werden?
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Kann ein ausgesprochener Teil-Erlass von Säumniszuschlägen im Rahmen einer Verböserung im Einspruchsverfahren (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO) rückgängig gemacht werden oder kann dieser nur unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO zurückgenommen bzw. widerrufen werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
AAAAE-92696