Arbeitshilfe September 2015

Formwechsel, Wahlrecht, Aktivierung, Immaterielles Wirtschaftsgut, Abschreibung

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Eröffnen die §§ 3ff. UmwStG bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft entgegen § 5 Abs. 2 EStG die Möglichkeit einer erfolgsneutralen Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft (und damit verbunden eine spätere gewinnmindernde Abschreibung bzw. Auflösung), auch wenn die Zuschreibungen in der Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft (rechtskräftig) nicht berücksichtigt wurden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAE-92687