Arbeitshilfe März 2016

Ackerprämienberechtigung (Ackerquote) nach der Kulturpflanzen-Ausgleichzahlungs-Verordnung (KultPflAZV) erstarkt nicht zu einem selbständigen immateriellen Wirtschaftsgut?

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Stellen die im Rahmen der landwirtschaftlichen Marktordnung der Europäischen Union durch die Kulturpflanzenausgleichszahlungsvorordnung (KultPflAZV) gewährten Prämienberechtigungen einen wertbildenden Faktor des Grund und Bodens oder ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut dar? - Sind Entgelte, die für derartige Prämienberechtigungen - separat oder zusammen mit dem Grund und Boden - gezahlt werden, bei Wegfall der Prämienberechtigung gewinnmindernd zu erfassen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB TAAAE-92681