Arbeitshilfe - Stand: 04.05.2016

Änderung der Gewinnermittlung durch Finanzamt keine Bilanzberichtigung?

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Streitig ist die Höhe eines festzustellenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer, was davon abhängt, ob das Finanzamt berechtigt ist, in der ersten offenen Veranlagung einen vom Kläger gewählten Bilanzansatz zu ändern (Ansatz der von der Mutter des Klägers übernommenen Gebäudehälften mit den --fortgeführten-- zuvor im Betriebsvermögen des Vaters des Klägers aktivierten Buchwerten oder mit dem Teilwert?).

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
BAAAE-92661