Arbeitshilfe Dezember 2017

Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers ist nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen?

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Ist der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB KAAAE-92658