IFRS Essentials
3. Aufl. 2015
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IAS 2 Vorräte
1. Anwendungsbereich
IAS 2 regelt die Bilanzierung von Vorräten. Vorräte umfassen die folgenden Arten von Vermögenswerten (IAS 2.6):
Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Waren),
Vermögenswerte, welche sich gerade im Produktionsprozess befinden, mit dem Ziel eines späteren Verkaufs im normalen Geschäftsgang (unfertige Erzeugnisse),
Vermögenswerte, die zum Verbrauch im Produktionsprozess bzw. im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).
Kosten der Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden, welche nicht zu Vorräten (oder Vermögenswerten im Anwendungsbereich eines anderen Standards) führen, werden nach IFRS 15 bilanziert (IAS 2.8).
Finanzinstrumente sind vom Anwendungsbereich von IAS 2 ausgenommen (IAS 2.2b).
Die Abgrenzung von Vorräten zu Sachanlagen ist nicht trennscharf. Diesbezüglich wird auf den Abschnitt zu IAS 16 verwiesen. Die Abgrenzung zwischen Vorräten Anlageimmobilien wird im Abschnitt zu IAS 40 erörtert. Die Frage einer möglichen Drohverlustrückstellung im Falle schwebender Absatzgeschäfte über Vorräte ist Gegenstand des Abschnitts zu IAS 37.
2. Bewertung
2.1 Erstbewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
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