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FG München Urteil v. - 15 K 582/12

Gesetze: EStG § 17, AO § 42, AO § 39 Abs. 2

Missbräuchliche Vereinbarung eines Darlehens über die als Veräußerungserlös nach § 17 EStG zu erfassenden Gewinnbezugsrechte für unverteilte Gewinne einer GmbH

Leitsatz

Einigen sich der Steuerpflichtige und seine zwei Brüder durch gerichtlichen Vergleich, nach dem sie während der Durchführung eines dreistufigen Konzepts über die Aufteilung des Vermögens einer Unternehmensgruppe vor Jahren in Streit gerieten und ergibt die Gesamtbetrachtung der dem Vergleich zugrundeliegenden Verträge, dass der zunächst i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG an einer GmbH beteiligte Steuerpflichtige als dem Veräußerungserlös nach § 17 EStG zuzurechnende Ansprüche auf unverteilte Gewinne vergangener Geschäftsjahre der GmbH erhält und gewährt ihm die GmbH – missbräuchlich allein zur Umgehung der Besteuerung eines Teils des Veräußerungserlöses – ein zinsloses Darlehen, das bis zur vollständigen Auszahlung einer Dividende der GmbH an den Steuerpflichtigen befristet und nur durch Verrechnung mit dem Dividendenanspruch zurückzuzahlen ist und das sofort in Form eines Schecks ausgezahlt wird, folgt bereits aus der Darlehensvalutierung das Vorliegen eines Veräußerungserlöses gem. § 17 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2015 S. 293 Nr. 10
SAAAE-92275

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FG München, Urteil v. 05.02.2015 - 15 K 582/12

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