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BVerfG 29.01.2003 1 BvL 20/99, 1 BvR 933/01

Familienrecht; | Sorgerecht nicht verheirateter Eltern für ihre Kinder

Die Zuweisung des Sorgerechts an die Mutter des nichtehelichen Kindes ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt nicht gegen das Elternrecht des Vaters. Eltern ehelicher Kinder haben sich mit dem Eheschluss rechtlich dazu verpflichtet, füreinander und für ein gemeinsames Kind Verantwortung zu tragen. Bei nicht verheirateten Eltern eines Kindes kann der Gesetzgeber auch heutzutage nicht generell davon ausgehen, dass diese in häuslicher Gemeinschaft leben und gemeinsam für das Kind Verantwortung übernehmen wollen. Da es das Kindeswohl jedoch erfordert, dass ab der Geburt eine Person rechtsverbindlich für das Kind handeln kann, ist es angesichts der unterschiedlichen Lebensverhältnisse gerechtfertigt, das Sorgerecht grundsätzlich der Mutter zuzuordnen. Das Sorgerecht steht den...

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