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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 6 vom Seite 2

Reaktion auf die „Chefarztrechtsprechung“: Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen, neue Anforderungen für die Kündigung bei Wiederheirat

BAG, Entscheidung v. 8. 9. 2011 – 2 AZR 543/10

Christian Schmitte

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschland (VDD) hat am eine Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse beschlossen. Eine wesentliche Änderung ergibt sich bei den Loyalitätspflichten. Danach differenziert die Grundordnung nunmehr bei Verstößen im Loyalitätsbereich zwischen katholischen und nicht katholischen Mitarbeitern. Die erneute standesamtliche Heirat nach einer zivilen Scheidung wird nach der geänderten Grundordnung nur noch dann als schwerwiegender Loyalitätsverstoß angesehen, wenn das konkrete Verhalten objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Umfeld zu erregen und hierdurch die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen.

Danach führt eine Wiederheirat künftig nur noch in Ausnahmefällen zu einer Kündigung. Denkbar sind in diesem Zusammenhang der Umgang des wiederverheirateten Partners mit dem Scheitern der Ehe, der Wiederheirat in der Öffentlichkeit oder der Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen aus erster Ehe. Erhöhte Loyalitätserwartungen gelten dabei u.a. für besondere Mitarbeiter, die pastoral, kathach...

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