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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1766/14 (Kg)

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a SLV § 24

Kein Kindergeld für einen Lehrgänge zum Flugverkehrskontrolloffizier absolvierenden Bundeswehrleutnant

Leitsatz

Hat ein Kind mit der Ernennung zum Leutnant seine Ausbildung in der Offizierslaufbahn bei der Bundeswehr beendet, besteht kein Anspruch auf Kindergeld für dessen daran anschließende Teilnahme an Lehrgängen zum Luftverkehrskontrolloffizier. Die Ausbildung zum Flugverkehrskontrolloffizier ist nicht als Ausbildung i. S. v. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG anzusehen, da sich die Lehrgänge nicht innerhalb des bereits erreichten Berufsziels „Offizier” bewegen.

Fundstelle(n):
RAAAE-91730

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Sächsisches FG, Urteil v. 19.05.2015 - 6 K 1766/14 (Kg)

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