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PiR Nr. 6 vom Seite 176

Berücksichtigung von Kreditsicherheiten im Rahmen der Risikovorsorge

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Die Absicherung des bestehenden Kreditrisikos einer (Kapital-)Forderung kann durch Zusage einer dinglichen (collateral) oder personalen (other credit enhancement) Sicherheit erfolgen. Wird eine personale Sicherheit – über eine Haftungserklärung eines Dritten – vereinbart, ergibt sich für den Gläubiger bei Zahlungsstörungen des Schuldners ein weiterer Anspruch gegenüber dem Sicherungsgeber. Die ursprünglich bestehende (Kapital-)Forderung bleibt bestehen, richtet sich aber (zusätzlich auch) gegen eine andere Partei. Anderes gilt bei der Vereinbarung einer dinglichen Sicherung: Die Ansprüche des Gläubigers werden durch Verfügung über ein vereinbartes Sicherungsobjekt gedeckt. Für eine wirksame Absicherung eines bestehenden Kreditrisikos muss eine dingliche Sicherheit (Sach- oder Realsicherheit)

  • nur geringen künftigen Wertschwankungen ausgesetzt sein,

  • sich kurzfristig liquidieren lassen,

  • unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Schuldners sein und

  • über eine Insolvenzfestigkeit gegenüber der wirtschaftlichen Situation des Schuldners verfügen.

Die bilanzielle Erfassung einer (dinglichen) Kreditsicherheit als eige...

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