Praxis-Leitfaden Umsatzsteuer 2015
1. Aufl. 2015
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XIX. Besteuerungsverfahren
1. Allgemeines Besteuerungsverfahren
Die Umsatzsteuer ist, wie z. B. auch die Körperschaftsteuer, eine Veranlagungssteuer. Zwar hat der Unternehmer für das Kalenderjahr oder für einen kürzeren Zeitraum eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Muster abzugeben und die Steuer selbst zu berechnen (vgl. § 18 Abs. 3 UStG), dennoch bleibt trotz der Steueranmeldung, die gleichzeitig einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 168 AO gleichsteht, der Charakter der Veranlagungssteuer erhalten. Nur dann ist eine Festsetzung nach § 155 AO durch das Finanzamt erforderlich, wenn die Festsetzung zu einer abweichenden Steuer führt oder der Steuer- oder Haftungsschuldner die Steueranmeldung nicht abgibt (vgl. § 167 Satz 1 AO). Wegen der Steuerberechnung durch den Unternehmer wird die Umsatzsteuer auch als Selbstveranlagungssteuer bezeichnet.
Die Steuer wird für einen bestimmten Zeitraum, den sog. Besteuerungszeitraum, festgesetzt (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG). Besteuerungszeitraum ist regelmäßig das Kalenderjahr (§ 16 Abs. 1 Satz 2 UStG); er kann aber auch einen Teil des Kalenderjahres umfassen (§ 16 Abs. 3 und 4 UStG).
Der Unternehmer hat die Pflicht, nach Ablauf des Besteuerungszeitraums ei...