Praxis-Leitfaden Umsatzsteuer 2015
1. Aufl. 2015
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X. Steuerentstehung
Die Entstehung der Umsatzsteuer ist in § 13 UStG geregelt. Als Konsequenz der Entstehung ergibt sich eine Verpflichtung zur Anmeldung der Umsatzsteuer. Grundsätzlich unterscheidet das Umsatzsteuerrecht bei der Steuerentstehung zwischen der Ist- und der Soll-Versteuerung. Der gesetzliche Regelfall ist dabei Sollversteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1a UStG. Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) entsteht die Steuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt worden ist. Es kommt demnach bei der Sollversteuerung nicht darauf an, ob der Leistungsempfänger bereits die Leistung bezahlt hat. Die Steuer entsteht in der gesetzlichen Höhe unabhängig davon, ob die am Leistungsaustausch beteiligten Unternehmer von den ihnen vom Gesetz gebotenen Möglichkeiten der Rechnungserteilung mit gesondertem Steuerausweis und des Vorsteuerabzugs Gebrauch machen oder nicht.
1. Soll-Versteuerung
Für die Frage der Steuerentstehung bei der Soll-Versteuerung ist der Leistungszeitpunkt maßgeblich. Damit ist der Zeitpunkt der Leistung entscheidend, für welchen Voranmeldungszeitraum ein Umsatz zu berücksichtige...