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Erbschaftsteuer nach der Entscheidung des BVerfG – BMF legt Referentenentwurf für Neuregelung vor
Ausgangslage
[i]BVerfG, Urteil vom 17. 12. 2014 - 1 BvL 21/12 NWB AAAAE-81469 Mit Urteil vom - 1 BvL 21/12 NWB AAAAE-81469 (Eisele, NWB 4/2015 S. 170) hatte das BVerfG die §§ 13a, 13b ErbStG und § 19 Abs. 1 ErbStG (Tarifnorm) für verfassungswidrig erklärt. Die Monita des Gerichts betreffen die Privilegierung betrieblichen Vermögens in „Großfällen“, die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Lohnsummenprüfung, die [i]Eisele, NWB 4/2015 S. 170Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 % sowie die fehlende Unterbindung von Gestaltungen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führen. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis spätestens eine Neuregelung treffen.
Referentenentwurf zur verfassungskonformen Anpassung des ErbStG
[i] Referentenentwurf des BMF Basierend auf dem sog. Eckwerte-Papier des BMF von Ende Februar 2015 hat das BMF am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des ErbStG an die Rechtsprechung des BVerfG mit folgenden Kernpunkten vorgelegt:
Aufgriffsgrenze bei Lohnsummenklausel: [i]Bagatellregelung und FlexibilisierungsklauselMittels einer Bagatellregelung...