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FG Münster Urteil v. - 9 K 806/13 K EFG 2015 S. 1222 Nr. 14

Gesetze: KWG a.F. § 1 Abs 3 Satz 1 KStG § 8b Abs 7 Satz 2

Körperschaften

Finanzunternehmen mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht i.S.v. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG

Leitsatz

Ein Finanzunternehmen hat Wertpapiere nicht in der Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs erworben, wenn es diese zeitnah dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Einer späteren Umgliederung der Wertpapiere zum Umlaufvermögen kommt kein Aussagewert für die allein maßgebliche Absicht im Erwerbszeitpunkt zu.

Fundstelle(n):
DStZ 2015 S. 728 Nr. 19
EFG 2015 S. 1222 Nr. 14
GmbH-StB 2015 S. 185 Nr. 7
CAAAE-91226

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FG Münster, Urteil v. 11.02.2015 - 9 K 806/13 K

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