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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 19/11 EFG 2015 S. 1150 Nr. 14

Gesetze: AO § 42

Entgeltlicher Erwerb einer Gesellschafterforderung und einer Forderung eines Dritten gegen die GmbH durch die Ehefrau eines hälftigen Anteilserwerbers im Rahmen eines sog. Mantelkaufs kein Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz

Der entgeltliche Erwerb einer Gesellschafterforderung und einer Forderung eines Dritten gegen die GmbH durch die Ehefrau eines hälftigen Anteilserwerbers im Rahmen eines sog. Mantelkaufs ist nicht missbräuchlich i.S. des § 42 AO a.F. Gegenüber der Abtretung der Forderung stellt der entgeltliche Verzicht auf die Forderung keine angemessen, typische Gestaltung dar. Deshalb liegt in dem späteren Forderungsausgleich durch die GmbH auch keine verdeckte Gewinnausschüttung auf Seiten des an der GmbH beteiligten Ehemanns.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 40
DStRE 2015 S. 1519 Nr. 24
EFG 2015 S. 1150 Nr. 14
KÖSDI 2015 S. 19459 Nr. 9
Ubg 2016 S. 48 Nr. 1
XAAAE-91219

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 24.04.2015 - 3 K 19/11

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