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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 193/12

Gesetze: AO § 218, AO § 36 Abs. 4, AO § 37 Abs. 2, AO § 44

Ehegatten: Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen

Leitsatz

  1. ESt-Vorauszahlungen werden von Ehegatten grds. als Gesamtschuldner geschuldet.

  2. Nur wenn sich aus den bei Zahlung erkennbaren Umständen nicht entnehmen lässt, wessen Steuerschuld der zahlende Ehegatte begleichen wollte, muss man davon auszugehen, dass er nur seine eigene Steuerschuld tilgen wollte.

  3. Mangels anderer Anhaltspunkte, kann das FA als Zahlungsempfänger davon ausgehen, dass Ehegatte, der auf die gemeinsame Steuerschuld zahlt, auch die Schuld des mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAE-90352

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 28.08.2014 - 5 K 193/12

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