Ehegatten: Anrechnung von Einkommensteuervorauszahlungen
Leitsatz
ESt-Vorauszahlungen werden von Ehegatten grds. als Gesamtschuldner geschuldet.
Nur wenn sich aus den bei Zahlung erkennbaren Umständen nicht entnehmen lässt, wessen Steuerschuld der zahlende Ehegatte
begleichen wollte, muss man davon auszugehen, dass er nur seine eigene Steuerschuld tilgen wollte.
Mangels anderer Anhaltspunkte, kann das FA als Zahlungsempfänger davon ausgehen, dass Ehegatte, der auf die gemeinsame Steuerschuld
zahlt, auch die Schuld des mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAE-90352
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 28.08.2014 - 5 K 193/12
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