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FG Köln Urteil v. - 3 K 769/11 EFG 2015 S. 1339 Nr. 16

Gesetze: AO § 37 Abs 2, AO § 46, AO § 47, AO § 251, InsO § 35, InsO § 80, InsO § 203, AO § 218 Abs 2

Insolvenz

Insolvenzbeschlagnahme von Steuererstattungsansprüchen im Nachtragsverteilungsbeschluss

Leitsatz

1) Steuererstattungsansprüche unterliegen nur dann dem Insolvenzbeschlag, wenn sie im Nachtragsverteilungsbeschluss hinreichend bestimmt bezeichnet worden sind.

2) Für die zeitliche Konkretisierung reicht es aus, wenn der Beschluss die "auf die Dauer des Insolvenzverfahrens entfallenden" Steuererstattungsansprüche benennt.

3) Für die gegenständliche Konkretisierung ist die Anwendung der für die Pfändung von Steuererstattungsansprüchen nach § 46 Abs. 6 AO geltenden Maßstäbe nicht geboten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1339 Nr. 16
GAAAE-90338

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Online-Dokument

FG Köln, Urteil v. 25.02.2015 - 3 K 769/11

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