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StuB Nr. 10 vom Seite 372

Frühlingsgefühle beim Reihengeschäft? – Der BFH äußert sich zur Zuordnung der Warenbewegung

Anmerkungen zum

Dr. Hans-Martin Grambeck

Auch das Umsatzsteuerrecht ist hin und wieder für eine Überraschung gut. Dies zeigt sich in dem jüngst veröffentlichten BFH-Urteil zum Reihengeschäft, welches die bisherigen Denkansätze hinsichtlich der Zuordnung der Warenbewegung bei wörtlicher Lesart des Leitsatzes ordentlich durcheinanderwirbelt. Die Auffassung des BFH ist im Kontext der bekannten Probleme – insbesondere in der Diskussion mit dem FA hinsichtlich der Anwendbarkeit der Steuerbefreiung und des Rechts auf Vorsteuerabzug bei den an Reihengeschäften beteiligten Unternehmen – zu begrüßen. Es stellt sich nun aber erst recht die Frage, anhand welcher Kriterien die Warenbewegung festzumachen ist.

Kernaussagen
  • Maßgebend für die umsatzsteuerliche Beurteilung von Reihengeschäften bzw. die entscheidungserhebliche Identifizierung der warenbewegten Lieferung ist nach Auffassung des BFH nicht der Tatbestand der Warenbewegung, sondern der Tatbestand der Verschaffung der Verfügungsmacht.

  • Sowohl in der Abwehr- als auch in der Gestaltungsberatung eröffnen sich hiermit neue Möglichkeiten.

  • Mit Sp...

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Frühlingsgefühle beim Reihengeschäft? – Der BFH äußert sich zur Zuordnung der Warenbewegung

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