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FG Rheinland-Pfalz 16.04.2015 4 K 1380/13, NWB 21/2015 S. 1526

Grunderwerbsteuer | Tausch von Grundstücksteilen im Rahmen der Erbauseinandersetzung

Mit Urteil vom hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Erben, die Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile an Grundstücken im Rahmen der Erbauseinandersetzung erhalten, danach aber getauscht haben, für diesen Tauschvorgang Grunderwerbsteuer zahlen müssen.

Anmerkung:

Der Kläger, seine beiden Geschwister und ihr Großvater gehörten zu einer Erbengemeinschaft. Im Nachlass der verstorbenen Großmutter des Klägers befanden sich mehrere Grundstücke. Zwei dieser Grundstücke wurden im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf den Kläger und seine beiden Geschwister übertragen, und zwar erhielten alle drei Geschwister Miteigentum an jedem der beiden Grundstücke zu je einem Drittel. Einige Jahre später tauschten die Geschwister ihre Miteigentumsanteile, wodurch der Kläger Alleineigentüme...

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