Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Strafzuschlag nach § 398a AO bei Selbstanzeigen
Verschärfung, Anwendungsfragen und Rechtsmittel
Erst 2011 neu eingeführt durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom (BGBl 2011 I S. 676) wurde § 398a AO, der vor allem Zuschlagszahlungen des Steuerhinterziehers als Voraussetzung für ein Absehen von der Verfolgung bei besonders hohen Hinterziehungsbeträgen regelt, bereits nach dreieinhalb Jahren Geltung reformiert. Mit der Verschärfung der Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige wurden auch die Vorgaben des § 398a AO zum mit dem Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom erschwert (BGBl 2014 I S. 2415). Beabsichtigt ist nach der Gesetzesbegründung eine deutliche Verschärfung, einhergehend mit einer stärkeren finanziellen Belastung des Steuerhinterziehers (Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom , BGBl 2014 I S. 2415). Obwohl die Neufassung mit vier Abätzen wesentlich umfangreicher ist, wurden bislang ungeklärte Rechtsfragen nicht abschließend geregelt.
Die Verschärfung des § 398a AO setzt an verschiedenen Stellen an. Zu den relevantesten Änderungen zählen:
– Der Zuschlag wird bereits ab einem Betrag von über ...