Einführung in das Aktienrecht
1. Aufl. 2015
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Kapitel 12: Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht
I. Recht der Aktiengesellschaft zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht
1. Grundlagen
1040Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wurde geschaffen als „verlässlicher Rechtsrahmen“ für öffentliche Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen. Es stellt Grundsätze auf, die ein faires und geordnetes Verfahren bei öffentlichen Angeboten gewährleisten sollen. Das WpÜG setzt den Inhalt der EU-Übernahmerichtlinie um, deren Inhalt die europaweite Festlegung von Rahmenbedingungen des Erwerbs von Wertpapieren einer börsennotierten AG mit dem Ziel oder dem Ergebnis der Erlangung der Kontrolle über diese Gesellschaft ist.
1041Eine weitere wesentliche Rechtsgrundlage bildet die WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV), die den Inhalt der Angebotsunterlagen, die Gegenleistungen sowie die Befreiungstatbestände festlegt.
1042Überwacht werden die Angebotsverfahren durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin, vgl. §§ 4 ff. und 40 ff. WpÜG.
2. Geltungsbereich des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
1043Der Geltungsbereich des WpÜG ist eröffnet für öffentliche Angebote für den Erwerb von Wertpapieren durch Kauf oder Tausch, wenn der Handel dieser Wertpapiere an eine...