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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 2689/12

Gesetze: SGB 10 § 119; SGB 6 § 63 ff

Leitsatz

Leitsatz:

1. Im Falle eines - hier nur unterstellten - vom Rentenversicherungsträger zu Unrecht unterlassenen Beitragsregresses nach § 119 SGB X können die nicht erhobenen Beiträge nicht fiktiv der Rentenberechnung zu Grunde gelegt werden. Denn nur tatsächlich gezahlte Beiträge sind bei der Rentenberechnung zu berücksichtigen, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich anderes anordnet, was bei § 119 SGB X gerade nicht der Fall ist.

2. Über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch kann die Zahlung von Beiträgen nicht ersetzt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
RAAAE-89696

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 27.03.2015 - L 10 R 2689/12

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